Ernährung
Ernährungsberatung/ -therapie
mit optionaler Erfassung der Körperzusammensetzung mittels BIA-Messung
mit optionaler Erfassung der Körperzusammensetzung mittels BIA-Messung
bei ernährungsabhängigen Krankheiten:
- Adipositas, Übergewicht, Ess-Störungen (Anorexia nervosa, Bulimie, Binge Eating Disorder...)
- Nahrungsmittelallergien und –intoleranzen (z. B. Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Histaminintoleranz, Zöliakie)
- Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis, Psoriasis, Akne, Rosacea)
- Endometriose, PCOS mit bestehender Insulinresistenz
- Stoffwechselerkrankungen wie Fettstoffwechselstörungen
- Mitochondriale Dysfunktion/ Chronisches Fatigue-Syndrom/Long Covid
- Schilddrüsenerkrankungen
- Bluthochdruck
- Nierenerkrankungen (keine Ernährungstherapie bei bereits Dialysepflicht)
- Gicht
- Magen-Darm-Erkrankungen, Leber-, Gallen- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen
- Osteoporose
- Rheuma
- Krebserkrankungen (vor-, während und nach OPs und anderen Therapien, bei Spätfolgen aufgrund von OPs/Behandlungen)
- Ernährungstherapie bei psychischen Erkrankungen
- Diabetes mellitus Typ II u.a. (keine Ernährungstherapie bei insulinpflichtigem-Typ-I-Diabetikern bei dieser Indikation)
zur Vorbeugung
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung (z.B. bei besonderen Ernährungsformen - z. B. vegan, in Schwangerschaft und Stillzeit, im Säuglings- und Kleinkindalter)
- Allergieprävention
- Krebsprävention u.a.
- Fastentechniken
- Leistungssteigerung
In der Regel Bezuschussung oder sogar Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Download Vordruck "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung"
Ernährungstherapie:
Bitte lassen Sie mir vor Beginn der Beratung die ärztliche Zuweisung/Überweisung zur Ernährungsberatung per E-Mail, Post oder Fax zukommen. Ich beantrage dann mit einem individuell für Sie erstellten Kostenvoranschlag die Beratung bei Ihrer Krankenkasse für Sie.
AOK-Bayern-Versicherte können leider nur als Selbstzahler in die therapeutische Beratung kommen. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, dann fragen Sie bitte eine Info zur Förderung Ihrer Beratung per E-mail bei mir an.
Bitte lassen Sie mir vor Beginn der Beratung die ärztliche Zuweisung/Überweisung zur Ernährungsberatung per E-Mail, Post oder Fax zukommen. Ich beantrage dann mit einem individuell für Sie erstellten Kostenvoranschlag die Beratung bei Ihrer Krankenkasse für Sie.
AOK-Bayern-Versicherte können leider nur als Selbstzahler in die therapeutische Beratung kommen. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, dann fragen Sie bitte eine Info zur Förderung Ihrer Beratung per E-mail bei mir an.
Befunde und Laborergebnisse bringen Sie bitte erst zum Erstgespräch mit. Es sei denn, ich bitte Sie vorab darum, sie mir zuzuschicken.
Ernährungsprävention:
Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen mein präventives Beratungskonzept "Besser essen - besser leben" im Rahmen ihrer jeweiligen Bedingungen zur Förderung zertifizierter Angebote durch die ZPP. Hier ist vorab kein Antrag nötig. Bitte fragen Sie Einzelheiten zum Ablauf bei mir nach.






